Es sollen Grundzüge des deutschen Staats- und Verfassungsrechts als Grund- lage für das Verständnis der deutschen Rechtsordnung im Allgemeinen und der Wirtschaftsverfassung sowie des Wirtschaftsverwaltungsrechts im Beson- deren vermittelt werden.
Ferner sollen die Studierenden grundlegende Kenntnisse der übergreifenden europäischen Rechtsordnungen, insbesondere des Unionsrechts sowie deren Bezüge zum nationalen Recht erhalten und lernen, dieses Wissen auf wirt- schaftliche Sachverhalte im europäischen Binnenmarkt anzuwenden.
content:
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**TeilmodulEuroparecht**:Begriff und Grundprinzipien der supranationalen europäischen Rechtsordnungen, insbesondere des Unionsrechts (Organe der Union, Rechtsquellen, Rechtsetzungs- und Rechtsprechungsverfahren, Verhältnis zum nationalen Recht, Binnenmarkt, Rechts- harmonisierung, Grundfreiheiten, „Politiken“ der Union, Wirtschafts- und Währungsunion, Tendenzen)
**TeilmodulStaats- und Verfassungsrecht**:
- Verfassungsprinzipien (insbesondere Rechtsstaatsprinzip und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz)
- Staatsrecht (Grundlagen, Wirtschafts- und Finanzverfassung, Organe, Kompetenzverteilung, Gesetz- gebungsverfahren, Beteiligung von Betroffenen und Verbänden)
- die Grundrechte (Art.1-19) mit Betonung der wirtschaftsrelevanten Gewährleistungen und Freiheiten, Prüfung Eingriff und Rechtfertigung
- Aufgabe und Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts
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de:Formelle Voraussetzungen bestehen nicht.
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Skript bzw. Vorlesungsfolien ausführliche Literaturhinweise zum Beginn des Semesters
Oberrath, Öffentliches Recht
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Folgemodule:Öffentliches Recht II, Schwerpunktmodule Unternehmen und Verwaltung
Sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten: alle wirtschaftsrelevanten Module andere Studiengänge:./.