de:Arbeitsrecht und juristisches Handwerkszeug Zivilrecht
instructor:
de:Prof. Dr. Mathias Ulbrich
id:
value:ArbeitsRecht
goal:
de:|
Ziel des Moduls ist es, den Studierenden eine wissenschaftlich gestützte Einführung in das deutsche Arbeitsrecht zu vermitteln und sie damit zugleich zur Bewältigung der gängigsten Probleme der betrieblichen Personalarbeit zu befähigen. Dazu werden mit Blick auf die Fragestellungen der betrieblichen Praxis die dogmatischen Grundlagen des Arbeitsrechts vermittelt und anhand von Fällen theoretisch aufbereitet. Die Studierenden werden aktiv in die Veranstaltung einbezogen. Insbesondere in Falllösungen und Fallstudien werden sie eigenständige Lösungen allein oder in Gruppen erarbeiten.
Die Studierenden vertiefen die Grundtechniken und Methoden, der Falllösungsund Gutachtentechnik (Subsumtion), um in begrenzter Zeit, juristische Fragestellungen gutachterlich beurteilen zu können und einer Lösung zuzuführen. Gleichzeitig werden Einzelfragen des Zivilrechts im Rahmen der Falllösungen vertieft betrachtet.
content:
de:|
*Arbeitsrecht*
- Einführung und Bedeutung des Arbeitsrechts
- Funktionen, Gliederung, Rangprinzip, Rechtsquellen des Arbeitsrechts
- Arbeitsverträge als Sonderformen des BGB-Dienstvertrages
- Individualarbeitsrecht
- Begriffe des Arbeitsrechts (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
- Gleichbehandlung im Arbeitsrecht
- Entstehung des Arbeitsverhältnisses; diskriminierungsfreie Personalauswahl
- Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, AGB-Kontrolle von Arbeitsverhältnissen
- Störungen und Haftung im Arbeitsverhältnis
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kollektives Arbeitsrecht
- Überblick über das kollektive Arbeitsrecht
- Einführung Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht
- Überblick über die Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
# - Vertiefung der Erstellung juristischer Gutachten auf dem Gebiet des Wirt- schaftsprivatrechts
# - Kurzgutachten für zivilrechtliche Fälle als Vorbereitung auf Klausuren zum Abschluss der Modulprüfungen in Wirtschaftsprivatrecht II und III sowie im Unternehmensrecht