Es werden die wirtschaftsrelevanten Grundzüge des Verwaltungshandelns, Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungsprozessrechts vermittelt. Die Studierenden sind in der Lage, (sozial-) verwaltungsrechtliche Sachverhalte einzuordnen und in der betrieblichen Praxis eigenständig einer Lösung zuzuführen und gegen Akte der öffentlichen Gewalt Maßnahmen des Rechtsschutzes zu ergreifen.
Die Studierenden erhalten zudem einen Überblick über die besondere verwaltungsrechtliche Materie des Sozialrechts mit ihren starken Bezügen zum Zivil- und Arbeitsrecht.
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**ÖffentlichesRecht II**
- Abgrenzung Öffentliches Recht – Privatrecht
- Nichtförmliches Verwaltungshandeln, insbesondere durch Verwaltungsakt
- Verwaltungsprozessrecht
- E-Government:Besonderheiten von Digitalisierungsprozessen
- ausgewählte Fragen an Beispielen des besonderen Verwaltungsrechts, insbe- sondere aus dem Wirtschaftsverwaltungsrecht