Prof. Dr. Sven Müller-Grune, LbA Dipl.-Ing. (TU) Dipl.-Ing. (FH) Matthias Dick, Prof. Dr. Wojciech Lisiewicz
id:
value:SPUntVerw2
goal:
de:|
Im Teilmodul „Gewerberecht” werden Bezüge zum allgemeinen Verwaltungsrecht (einschließlich Verwaltungsvollstreckung) und Verwaltungsprozessrecht (einschließlich einstweiliger Rechtsschutz) hergestellt und so die Anwendung dieser beiden Materien gefestigt und vertieft. Den Studierenden werden die Grundlagen des allgemeinen und besonderen Gewerberechts mit konkreten Bezügen zum Europarecht, zur Wirtschaftsverfassung sowie zum Recht der Selbstverwaltung (IHK, Handwerkskammer) vermittelt. Sie sind in der Lage, wirtschaftliche Aktivitäten unter öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten, mit Behörden in Krisensituationen qualifiziert zu verhandeln und ggf. Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.
In einem integrierten Seminar werden neue Entwicklungen vertieft behandelt und auf ihre Konsequenzen für die betriebliche Praxis untersucht.
content:
de:|
**TeilmodulGewerberecht (2 LVS)**:
- Bedeutung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
- Grundsatz der Gewerbefreiheit
- Anzeige- und Genehmigungspflichten nach der Gewerbeordnung (z.B. für Makler und Bauträger) sowie besonderen Vorschriften (z.B. AÜG, KWG, PBefG)
- Ausübung eines Handwerks, Eintragungs- und Genehmigungspflichten nach der Handwerksordnung
- Untersagung von Tätigkeiten
- spezifische Bezüge zum Europarecht (Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungs- freiheit, Einfluss auf das innerstaatliche Verwaltungsrecht)
- Grundzüge des Rechts der Selbstverwaltung (Kammersystem)
**TeilmodulSeminar (2 LVS)**:
- Aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen zum Themenkreis „Unternehmen und Verwaltung”
Umfangreiche Literaturhinweise werden zu Beginn der Veranstaltung dargelegt; zusätzlich wird ein Skript ausgereicht; i.Ü. Ziekow:Öffentliches Wirtschaftsrecht
Seminar:Merkblätter Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten
author-of-indenture:
de:
used-in:
de:>
Bachelor Informatik, Wirtschaftsinformatik & Digitale Transformation, Verwaltungsinformatik. Eine weitere Verwendung nach jeweiliger Prüfungsordnung ist möglich (z.B. Multimedia-Marketing)"
workload:
de:>
Gesamt 150 Stunden (XXX - nicht akkreditierungfähig - Teilspezifikationen fehlen)